Wochenbett

Ankommen im Alltag

Und nun sind Sie mit Ihrem Kind zu Hause, alles ist neu und ungewohnt. Ich unterstütze Sie während dieser ersten aufregenden Zeit in praktischen Dingen wie Stillen, Babypflege oder bei der Rückbildung der Gebärmutter und Tipps zu Heilung bei Verletzungen.

Wochenbettbetreuung

Kostenübernahme der Krankenkasse:

In den ersten 56 Tagen nach der Geburt haben Sie die Möglichkeit, bis zu 16 Besuche durch die Hebamme ohne ärztliche Verordnung in Anspruch zu nehmen. beim ersten Kind oder nach einem Kaiserschnitt, Mehrlingen oder Frühgeburten. Ab dem 2.Kind werden bis zu 10 Besuche von der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt. Weitere Besuche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind.

Wochenbett ambulant, nach «ambulanter» Geburt

Zur Geburt gehen Sie in eine Klinik oder in ein Geburtshaus. Nach problemlosem Verlauf kommen Sie bereits nach 6–8 Stunden nach der Geburt mit Ihrem Neugeborenen nach Hause.

Wenn Sie eine ambulante Geburt planen, sollten Sie sich rechtzeitig bis zur 35. Schwangerschaftswoche bei mir zur Besprechung des ambulanten Wochenbetts melden.

Vor der Geburt werden wir uns zu einem Gespräch bei Ihnen zu Hause treffen, um Genaueres zu besprechen über Inhalte der Betreuung, organisatorisches wie z. B. Regelung der Hausarbeit, Geschwisterkinder etc., damit Sie sich von der Geburt erholen und sich voll und ganz Ihrem Baby widmen können.

Wochenbett nach Spitalaufenthalt

Sie möchten nach der Geburt noch paar Tage im Spital verbringen. Sobald Sie zu Hause sind, begleite ich Sie gerne ein Stück in Ihrem neuen Alltag und Elternsein. Ich beantworte gerne die vielen neuen Fragen, damit Sie bestmöglich ins neue Familienleben starten.

Sie finden Unterstützung bei:

  • Stillen
  • Babypflege
  • Nabelpflege
  • Rückbildung der Gebärmutter
  • Pflege von Dammriss/-schnitt
  • Kaiserschnitt
  • Beckenboden

Die Wochenbettbetreuung umfasst

  • Die Versorgung des Nabels beim Neugeborenen
  • Beobachtung des allgemeinen Zustands des Säuglings (Temperatur, Atmung, Trinkverhalten, Gewicht)
  • Ernährungsberatung
  • Anleitung zur Pflege Ihres Babys
  • Hilfe bei Blähungen
  • Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten
  • Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitt, Dammschnitt oder -riss
  • Kontrolle der Gebärmutter und erste Übungen zur Rückbildung/Unterstützung des Beckenboden
  • Informationen über Beratungsstellen

Kosten

Übernahme der Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, siehe oben.

Pikettentschädigung im Wochenbett, keine Pflichtleistung der Krankenkasse:

Für den Zeitraum von drei Wochen vor der Geburt und zwei Wochen nach der Geburt sind wir in Pikettbereitschaft. Wir arbeiten unter anderem auch an Feiertagen, Wochenenden, Abenden und sind telefonisch von morgens bis abends erreichbar. Wir können nur eine gewisse Anzahl an jungen Familien in dieser intensiven Zeit im Wochenbett betreuen.

Für diese 5 Wochen Pikettbereitschaft erheben im Kanton Aargau die Hebammen einen einmaligen Betrag von CHF 120.–, den die Familien meist selber bezahlen, ausser die Gemeinde übernimmt diesen Betrag. Fragen Sie Ihre Gemeinde an.

Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind diesen Betrag zu übernehmen, kommen Sie auf mich zu und wir suchen nach Lösungen.